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Sie sind Arbeitgeber

Als Arbeitgeber sind Sie für die soziale Sicherheit Ihrer Angestellten verantwortlich. Aus diesem Grund sind Sie verpflichtet, die Sozialversicherungsbeiträge aller Lohnempfänger Ihres Unternehmens zu bezahlen. Diese Beiträge betreffen die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV), die Erwerbsersatzordnung (EO), die Mutterschaftsentschädigung (EO-ME ), die Arbeitslosenversicherung (ALV) sowie die Familienzulagen (FZ). 

Unsere Kasse stellt gerne ihre hohe Professionalität in Ihre Dienste, um Ihnen bei der Erfüllung dieser Aufgaben über das ganze Jahr hinweg zu helfen. Sie profitieren damit von unserem Know-how auf diesem Gebiet, um Ihren Verantwortlichkeiten als Arbeitgeber auf beste Art und Weise nachzukommen. 

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