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Invalidenversicherung (IV)

BEITRÄGE

Als Arbeitnehmer müssen Sie sich nicht um Ihre Sozialversicherungsbeiträge kümmern, denn diese werden obligatorisch von Ihrem Arbeitgeber bei der Kasse einbezahlt. Der Bezug beim Personal sowie die Einzahlung an die Kasse erfolgen gesamthaft für die AHV/IV/EO-Beiträge zu einem Satz von 10,60%. Von diesem Gesamtbeitrag betragen resp. die AHV 8,7%, die IV 1,4% und die EO 0,50%. Somit zieht Ihr Arbeitgeber einen Teil der Beiträge von Ihrem Bruttolohn ab (5,30%) und leistet seinerseits den gleichen Betrag (5,30%), und zahlt die Gesamtsumme an die Kasse. Diese Pflicht erlischt, wenn Sie das Rentenalter erreichen und jegliche Erwerbstätigkeit einstellen. Jedoch werden die Beiträge weiterhin bezogen, wenn Sie Ihre Tätigkeit weiterführen, und zwar nach Abzug einer Franchise von CHF 1'400.- pro Monat oder CHF 16'800.- pro Jahr.

LEISTUNGEN

Wenn Sie bei der IV versichert sind, müssen Sie im Hinblick auf Ihre berufliche Wiedereingliederung aktiv an jeder Massnahme mitwirken, die Ihrem Gesundheitszustand angepasst ist. Vor der Einreichung eines Leistungsgesuchs müssen die vorsorglichen Mittel der Früherfassung und Frühintervention mit der IV-Stelle geprüft werden. In der Regel bezahlt die IV den mehr als 18 Jahre alten Versicherten Taggelder, wenn sie eine Arbeitsunfähigkeit von mindestens 50% aufweisen und sich Wiedereingliederungsmassnahmen unterziehen. Sollte es unmöglich sein, Ihre Erwerbsfähigkeit oder die Fähigkeit zur Ausführung der gewohnten Arbeiten mit Wiedereingliederungsmassnahmen wiederherzustellen,, kann Ihnen, je nach Ihrem Invaliditätsgrad, eine Rente gewährt werden. Falls sich die IV-Rente als ungenügend erweist, um Ihre Grundbedürfnisse zu decken, haben Sie die Möglichkeit, Ergänzungsleistungen zu verlangen. Weiterhin kann die IV einer Person, deren Gesundheitszustand die Hilfe Dritter oder die Überwachung durch qualifiziertes Personal erfordert, Hilflosenentschädigungen gewähren.  

VORGEHENSWEISE

Wenn Sie IV-Leistungen beanspruchen, müssen Sie Ihren Antrag schnellstmöglich bei der IV-Stelle Ihres Wohnkantons einreichen. Diese wird dann Ihre Unterlagen untersuchen und über den bestehenden oder nicht bestehenden Leistungsanspruch entscheiden sowie Ihren Invaliditätsgrad festlegen. Bitte beachten Sie, dass alle Entscheidungen bei der IV-Stelle liegen, und dass unsere Kasse nur Zahlstelle ist. 

Beiträger​​​​​​​