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Entsandte aus der / in die Schweiz

Eine Person, die von ihrem Arbeitgeber aus der oder in die Schweiz entsandt wird, kann weiterhin nach der Sozialversicherungsgesetzgebung des Ursprungslands versichert bleiben. Es gibt verschiedene Konstellationen, die vom Grund des Umzugs und dem betroffenen Land abhängen. 

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